Heroinbehandlung für Schwerstabhängige

Mit ihrem Antrag wollte die SPD die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bewegen, um rechtliche Rahmenbedingungen für eine heroingestützte Behandlung Schwerstsuchtabhängiger zu schaffen. Das Anliegen fand keine Mehrheit im Parlament.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
0
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.

Diamorphin (Heroin) ist derzeit keine verschreibungsfähige Substanz. Nach den jetzigen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist der Einsatz nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken möglich.

Um es in der medizinischen Versorgung zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger verwenden zu können, müsste es aus Anlage I des § 1 (1) BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) überführt werden.Die SPD befürwortet eine solche Änderung des BtMG.

Durch die Rechtsunsicherheit ist die Fortführung eines Substitutionsprogamms in Karlsruhe nicht gesichert.