Heroinbehandlung für Schwerstabhängige

Mit ihrem Antrag wollte die SPD die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bewegen, um rechtliche Rahmenbedingungen für eine heroingestützte Behandlung Schwerstsuchtabhängiger zu schaffen. Das Anliegen fand keine Mehrheit im Parlament.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
0
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Günther-Martin PauliGünther-Martin PauliCDU63 - Balingen Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Monika StolzMonika StolzCDU64 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas OelmayerThomas OelmayerDIE GRÜNEN64 - Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Martin RivoirMartin RivoirSPD64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter SchneiderPeter SchneiderCDU66 - Biberach Nicht beteiligt
Portrait von Oswald MetzgerOswald MetzgerDIE GRÜNEN66 - Biberach Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich MüllerUlrich MüllerCDU67 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Paul LochererPaul LochererCDU68 - Wangen Dagegen gestimmt
Portrait von Rudolf KöberleRudolf KöberleCDU69 - Ravensburg Nicht beteiligt
Portrait von Ernst BehringerErnst BehringerCDU70 - Sigmaringen Nicht beteiligt

Diamorphin (Heroin) ist derzeit keine verschreibungsfähige Substanz. Nach den jetzigen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist der Einsatz nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken möglich.

Um es in der medizinischen Versorgung zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger verwenden zu können, müsste es aus Anlage I des § 1 (1) BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) überführt werden.Die SPD befürwortet eine solche Änderung des BtMG.

Durch die Rechtsunsicherheit ist die Fortführung eines Substitutionsprogamms in Karlsruhe nicht gesichert.