Heroinbehandlung für Schwerstabhängige

Mit ihrem Antrag wollte die SPD die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bewegen, um rechtliche Rahmenbedingungen für eine heroingestützte Behandlung Schwerstsuchtabhängiger zu schaffen. Das Anliegen fand keine Mehrheit im Parlament.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
0
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Wolfgang DrexlerWolfgang DrexlerSPD7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Bernd MurschelBernd MurschelDIE GRÜNEN6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Sabine KurtzSabine KurtzCDU6 - Leonberg Dagegen gestimmt
Portrait von Heiderose BerrothHeiderose BerrothFDP/DVP6 - Leonberg Dagegen gestimmt
Birgit KipferSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Paul NemethPaul NemethCDU5 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Michael FöllCDU4 - Stuttgart IV Nicht beteiligt
Portrait von Reinhard LöfflerReinhard LöfflerCDU3 - Stuttgart III Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar BachmannDietmar BachmannFDP/DVP2 - Stuttgart II Nicht beteiligt
Portrait von Christoph PalmerChristoph PalmerCDU2 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Werner WölfleWerner WölfleDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Nicht beteiligt
Brigitte LöschBrigitte LöschDIE GRÜNEN1 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Andrea KruegerAndrea KruegerCDU1 - Stuttgart I Dagegen gestimmt

Diamorphin (Heroin) ist derzeit keine verschreibungsfähige Substanz. Nach den jetzigen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist der Einsatz nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken möglich.

Um es in der medizinischen Versorgung zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger verwenden zu können, müsste es aus Anlage I des § 1 (1) BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) überführt werden.Die SPD befürwortet eine solche Änderung des BtMG.

Durch die Rechtsunsicherheit ist die Fortführung eines Substitutionsprogamms in Karlsruhe nicht gesichert.