Heroinbehandlung für Schwerstabhängige

Mit ihrem Antrag wollte die SPD die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bewegen, um rechtliche Rahmenbedingungen für eine heroingestützte Behandlung Schwerstsuchtabhängiger zu schaffen. Das Anliegen fand keine Mehrheit im Parlament.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
0
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rainer StickelbergerRainer StickelbergerSPD58 - Lörrach Dafür gestimmt
Portrait von Johannes StoberJohannes StoberSPD27 - Karlsruhe I Dafür gestimmt
Portrait von Peter HofelichPeter HofelichSPD10 - Göppingen Dafür gestimmt
Hans Georg JungingerSPD39 - Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Fritz BuschleFritz BuschleSPD55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Ursula HaußmannUrsula HaußmannSPD26 - Aalen Dafür gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD9 - Nürtingen Dafür gestimmt
Birgit KipferSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold GallReinhold GallSPD20 - Neckarsulm Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang DrexlerWolfgang DrexlerSPD7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD30 - Bretten Dafür gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BayerChristoph BayerSPD48 - Breisgau Dafür gestimmt

Diamorphin (Heroin) ist derzeit keine verschreibungsfähige Substanz. Nach den jetzigen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist der Einsatz nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken möglich.

Um es in der medizinischen Versorgung zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger verwenden zu können, müsste es aus Anlage I des § 1 (1) BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) überführt werden.Die SPD befürwortet eine solche Änderung des BtMG.

Durch die Rechtsunsicherheit ist die Fortführung eines Substitutionsprogamms in Karlsruhe nicht gesichert.