Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Tobias BrennerTobias BrennerSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Monika BormannMonika BormannCDU62 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BoppThomas BoppCDU2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BlenkeThomas BlenkeCDU43 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Dietrich BirkDietrich BirkCDU10 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Heiderose BerrothHeiderose BerrothFDP/DVP6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BehringerErnst BehringerCDU70 - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BeckNorbert BeckCDU45 - Freudenstadt Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BayerChristoph BayerSPD48 - Breisgau Dafür gestimmt
Portrait von Theresia BauerTheresia BauerDIE GRÜNEN34 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BachmannDietmar BachmannFDP/DVP2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Birgit ArnoldBirgit ArnoldFDP/DVP39 - Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Katrin AltpeterKatrin AltpeterSPD15 - Waiblingen Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.