Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.
Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.
Kommentare
Felix Riehle am 18.10.2010 um 23:33 Uhr
PermalinkLandesverfasung
michi mennsch am 15.02.2012 um 18:41 Uhr
Permalinkschwarz-gelb war besser wie jetzt grün-rot wenigstens hatten die es drauf!!!
Euer Michi
Neuen Kommentar hinzufügen