Verfassungsänderung Art. 71 Abs.3 / Art. 93a

Zwei Änderungen der baden-württembergischen Landesverfassung hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 140 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Rita Haller-HaidRita Haller-HaidSPD62 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Günther-Martin PauliGünther-Martin PauliCDU63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Monika StolzMonika StolzCDU64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OelmayerThomas OelmayerDIE GRÜNEN64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Martin RivoirMartin RivoirSPD64 - Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Eugen SchlachterEugen SchlachterDIE GRÜNEN66 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Peter SchneiderPeter SchneiderCDU66 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich MüllerUlrich MüllerCDU67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Paul LochererPaul LochererCDU68 - Wangen Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf KöberleRudolf KöberleCDU69 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BehringerErnst BehringerCDU70 - Sigmaringen Dafür gestimmt

Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.

Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.