Verfassungsänderung Art. 71 Abs.3 / Art. 93a

Zwei Änderungen der baden-württembergischen Landesverfassung hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 140 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Wolfgang DrexlerWolfgang DrexlerSPD7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Christa VossschulteChrista VossschulteCDU7 - Esslingen Dafür gestimmt
Birgit KipferSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Heiderose BerrothHeiderose BerrothFDP/DVP6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Bernd MurschelBernd MurschelDIE GRÜNEN6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Sabine KurtzSabine KurtzCDU6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Paul NemethPaul NemethCDU5 - Böblingen Dafür gestimmt
Michael FöllCDU4 - Stuttgart IV Nicht beteiligt
Portrait von Reinhard LöfflerReinhard LöfflerCDU3 - Stuttgart III Dafür gestimmt
Portrait von Christoph PalmerChristoph PalmerCDU2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BachmannDietmar BachmannFDP/DVP2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Werner WölfleWerner WölfleDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Andrea KruegerAndrea KruegerCDU1 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Brigitte LöschBrigitte LöschDIE GRÜNEN1 - Stuttgart I Dafür gestimmt

Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.

Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.