Verfassungsänderung Art. 71 Abs.3 / Art. 93a

Zwei Änderungen der baden-württembergischen Landesverfassung hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 140 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gustav-Adolf HaasGustav-Adolf HaasSPD46 - Freiburg I Dafür gestimmt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Dafür gestimmt
Portrait von Walter HeilerWalter HeilerSPD29 - Bruchsal Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang StehmerWolfgang StehmerSPD13 - Vaihingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BayerChristoph BayerSPD48 - Breisgau Dafür gestimmt
Birgit KipferSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Johannes StoberJohannes StoberSPD27 - Karlsruhe I Dafür gestimmt
Portrait von Claus SchmiedelClaus SchmiedelSPD12 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Margot QueitschMargot QueitschSPD47 - Freiburg II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KnappThomas KnappSPD44 - Enz Dafür gestimmt
Portrait von Ursula HaußmannUrsula HaußmannSPD26 - Aalen Dafür gestimmt
Portrait von Peter HofelichPeter HofelichSPD10 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Rita Haller-HaidRita Haller-HaidSPD62 - Tübingen Dafür gestimmt

Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.

Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.