Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Manfred Lucha | DIE GRÜNEN | 69 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Sandra Boser | DIE GRÜNEN | 50 - Lahr | Dafür gestimmt | |
Jürgen Walter | DIE GRÜNEN | 12 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwarz | DIE GRÜNEN | 8 - Kirchheim | Dafür gestimmt | |
Martin Hahn | DIE GRÜNEN | 67 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Alexander Schoch | DIE GRÜNEN | 49 - Emmendingen | Dafür gestimmt | |
Bea Böhlen | DIE GRÜNEN | 33 - Baden-Baden | Dafür gestimmt | |
Winfried Kretschmann | DIE GRÜNEN | 9 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Filius | DIE GRÜNEN | 64 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Bärbl Mielich | DIE GRÜNEN | 48 - Breisgau | Dafür gestimmt | |
Theresia Bauer | DIE GRÜNEN | 34 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Jörg-Matthias Fritz | DIE GRÜNEN | 10 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Daniel Lede Abal | DIE GRÜNEN | 62 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Edith Sitzmann | DIE GRÜNEN | 47 - Freiburg II | Dafür gestimmt | |
Alexander Salomon | DIE GRÜNEN | 28 - Karlsruhe II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Raufelder | DIE GRÜNEN | 36 - Mannheim II | Dafür gestimmt | |
Wilhelm Halder | DIE GRÜNEN | 15 - Waiblingen | Nicht beteiligt | |
Thomas Poreski | DIE GRÜNEN | 60 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Reinhold Pix | DIE GRÜNEN | 46 - Freiburg I | Dafür gestimmt | |
Gisela Splett | DIE GRÜNEN | 27 - Karlsruhe I | Dafür gestimmt | |
Kai Schmidt-Eisenlohr | DIE GRÜNEN | 37 - Wiesloch | Dafür gestimmt | |
Jochen Haußmann | FDP/DVP | 16 - Schorndorf | Dagegen gestimmt | |
Timm Kern | FDP/DVP | 45 - Freudenstadt | Dagegen gestimmt | |
Andreas Glück | FDP/DVP | 61 - Hechingen-Münsingen | Dagegen gestimmt | |
Niko Reith | FDP/DVP | 55 - Tuttlingen-Donaueschingen | Dagegen gestimmt |
Das Gesetz sieht vor, dass bei Austausch der Heizung der Heizwärmebedarf mit 15 Prozent erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Neu ist, dass die Solarthermie nicht länger als Ankertechnologie festgeschrieben ist und die Novelle somit eine Vielzahl von Erfüllungsmöglichkeiten freistellt. Durch die Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplanes soll den Bürgerinnen und Bürgern eine flexible Auswahl von Anlagen und Maßnahmen ermöglicht .
Das EWärmeG soll den Verbrauch der fossilen Brennstoffe mindern und einen weiteren Beitrag zur Verbesserung des Klimaschutzes leisten. Im Vergleich zum bisherigen EWärmeG enthält die Novelle keine Neubau-Regelung und schließt somit lediglich Gebäude ein, die am 1. Januar 2009 bereits errichtet waren. Zudem betrifft das aktuelle EWärmeG auch Eigentümer von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden. Diese Erweiterung enthält jedoch diverse Ausnahmen. So entfällt eine Nutzungspflicht, sobald die Maßnahmen technisch unmöglich sind, öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen sowie Wohnflächen weniger als 50 Quadratmeter entsprechen oder die Nichtwohngebäude für landwirtschaftliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden.
Die Opposition kritisierte vor allem die Erweiterung der Novelle auf Nichtwohngebäuden. So bezeichnete der Abgeordnete Paul Nemeth (CDU) das Gesetz als eine "einseitige Belastung der Wirtschaft". Der FDP- Abgeordnete Andreas Glück gab zu bedenken, dass die Novelle die Bürgerinnen und Bürger darin hemmen könnte, in neue Heizungsanlagen zu investieren.
Vertreter des baden-württembergischen Handwerks begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes, obwohl der Verband empfohlen hatte, eine Erhöhung des Pflichtanteils zeitlich abgestuft vorzunehmen.