Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Georg Nelius | SPD | 38 - Neckar-Odenwald | Dafür gestimmt | |
Georg Wacker | CDU | 39 - Weinheim | Dagegen gestimmt | |
Hans-Ulrich Sckerl | DIE GRÜNEN | 39 - Weinheim | Dafür gestimmt | |
Gerhard Kleinböck | SPD | 39 - Weinheim | Dafür gestimmt | |
Manfred Kern | DIE GRÜNEN | 40 - Schwetzingen | Dafür gestimmt | |
Gerhard Stratthaus | CDU | 40 - Schwetzingen | Dagegen gestimmt | |
Rosa Grünstein | SPD | 40 - Schwetzingen | Dafür gestimmt | |
Charlotte Schneidewind-Hartnagel | DIE GRÜNEN | 41 - Sinsheim | Dafür gestimmt | |
Thomas Funk | SPD | 41 - Sinsheim | Dafür gestimmt | |
Elke Brunnemer | CDU | 41 - Sinsheim | Nicht beteiligt | |
Marianne Engeser | CDU | 42 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Thomas Blenke | CDU | 43 - Calw | Dagegen gestimmt | |
Hans-Ulrich Rülke | FDP/DVP | 44 - Enz | Dagegen gestimmt | |
Viktoria Schmid | CDU | 44 - Enz | Dagegen gestimmt | |
Timm Kern | FDP/DVP | 45 - Freudenstadt | Dagegen gestimmt | |
Norbert Beck | CDU | 45 - Freudenstadt | Dagegen gestimmt | |
Reinhold Pix | DIE GRÜNEN | 46 - Freiburg I | Dafür gestimmt | |
Gabi Rolland | SPD | 47 - Freiburg II | Dafür gestimmt | |
Edith Sitzmann | DIE GRÜNEN | 47 - Freiburg II | Dafür gestimmt | |
Christoph Bayer | SPD | 48 - Breisgau | Dafür gestimmt | |
Patrick Rapp | CDU | 48 - Breisgau | Dagegen gestimmt | |
Bärbl Mielich | DIE GRÜNEN | 48 - Breisgau | Dafür gestimmt | |
Alexander Schoch | DIE GRÜNEN | 49 - Emmendingen | Dafür gestimmt | |
Marcel Schwehr | CDU | 49 - Emmendingen | Nicht beteiligt | |
Sabine Wölfle | SPD | 49 - Emmendingen | Dafür gestimmt |
Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.
Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)