Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Klaus Martin Burger | CDU | 70 - Sigmaringen | Dafür gestimmt | |
Friedrich Bullinger | FDP/DVP | 22 - Schwäbisch Hall | Dagegen gestimmt | |
Martina Braun | DIE GRÜNEN | 54 - Villingen-Schwenningen | Dafür gestimmt | |
Sandra Boser | DIE GRÜNEN | 50 - Lahr | Dafür gestimmt | |
Daniel Born | SPD | 40 - Schwetzingen | Dafür gestimmt | |
Bea Böhlen | DIE GRÜNEN | 33 - Baden-Baden | Dafür gestimmt | |
Andrea Bogner-Unden | DIE GRÜNEN | 70 - Sigmaringen | Dafür gestimmt | |
Thomas Blenke | CDU | 43 - Calw | Dafür gestimmt | |
Sascha Binder | SPD | 11 - Geislingen | Dafür gestimmt | |
Lars Patrick Berg | AfD | 55 - Tuttlingen-Donaueschingen | Dagegen gestimmt | |
Norbert Beck | CDU | 45 - Freudenstadt | Dafür gestimmt | |
Susanne Bay | DIE GRÜNEN | 18 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Christina Baum | AfD | 23 - Main-Tauber | Dagegen gestimmt | |
Theresia Bauer | DIE GRÜNEN | 34 - Heidelberg | Nicht beteiligt | |
Anton Baron | AfD | 21 - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Rainer Balzer | AfD | 29 - Bruchsal | Dagegen gestimmt | |
Muhterem Aras | DIE GRÜNEN | 1 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Gerhard Aden | FDP/DVP | 53 - Rottweil | Dagegen gestimmt |
Die Landesregierung hat in ihrem Gesetzesentwurf die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes beantragt. Dieser teilt sich in zwei Teilforderungen auf:
1. Grund für die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes ist die Einschätzung der Finanzverwaltung, die die Betreuung des Kommunalwaldes durch die Landesämter nicht mehr als umsatzsteuerfreie hoheitliche Beistandsleistung ansieht. Diese galt ab dem 01.01.2014, womit jetzt der Übergangszeitraum von 2 Jahren abgelaufen sei. Fortan muss eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Forstverwaltungsbeitrag von den zuständigen Kommunen gezahlt werden.
2. Grund für die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Anpassung der unterschiedlichen Charakteristika der Wildtierarten. Da Rehwild die kleinste wiederkäuende Schalenwildart ist und somit eine geringere Wanderungstendenz hat, soll die erforderliche Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild angepasst und auf 1500 Hektar jagdbare Fläche reduziert werden. Hingegen soll die allgemeine Schonzeit von Schwarzwild erweitert werden. D.h. bei geschlossener und durchbrochener Schneedecke darf im März Jagd auf Schwarzwild gemacht werden.
Mit den Stimmen von CDU, SPD und den Grünen wurde der Antrag zur Gesetzesänderung angenommen. Die Fraktionen FDP/DVP und AfD stimmten geschlossen gegen den Antrag. Beide Fraktionen kritisierten, dass der versprochene Bürokratieabbau durch die beantragten Änderungen im Gesetz nicht umgesetzt werden würde. Laut Udo Stein (AfD) gebe es somit keine Verbesserungen bei der Ausübung der Jagd und keine faire Kostenverteilung bei Wildschäden. Dr. Friedrich Bullinger (FDP/DVP) merkte an, dass die Änderungen rein formell seien und nicht inhaltlich. Zudem halte sich die CDU nicht an die detailliert im Wahlprogramm festgelegten Änderungen bzgl. der beiden Gesetze.