Änderung Kommunalwahlrecht

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften vor. So sollen z.B. ab der Kommunalwahl 2024 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren in Baden-Württemberg nicht nur wählen, sondern auch als Kandidat:innen für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten dürfen (passives Wahlrecht). In allen anderen Bundesländern können nur volljährige Kandidaten gewählt werden. Zudem soll das Mindestalter für die Wählbarkeit zum:zur Bügermeister:in von 25 Jahre auf 18 Jahre abgesenkt werden. Auch eine Vereinfachung der Organisation und Durchführung von Kommunalwahlen ist geplant, z.B. sollen wohnunglose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der jeweiligen Gemeinde oder im Landkreis das kommunale Wahl- und Stimmrecht erhalten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit 110 Ja-Stimmen zu 32 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Von den Regierungsfraktionen stimmte Reinhard Löffler (CDU) als einziger gegen den Entwurf.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
110
Dagegen gestimmt
32
Enthalten
1
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.