Förderung der Infrastruktur für Frauen- und Kinderschutzhäuser

Durch das von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Frauenhausgesetz soll die Situation der Frauenschutzhäuser in Baden-Württemberg verbessert werden. Dazu zählen unter anderem die Sicherung der Finanzierung und die Ausbreitung der Angebote auf den ländlichen Raum.

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland sich 2017 dazu verpflichtet, gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen vorzugehen. Die Istanbul-Konvention sieht beispielsweise die Bereitstellung von Schutzunterkünften in ausreichender Zahl und geografischer Verteilung vor. Laut Gesetzentwurf der SPD-Fraktion fehlen derzeit nach Erhebungen verschiedener Verbände 650 Frauen- und 1.100 Kinderschutzplätze in Baden-Württemberg.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde mit 108 Stimmen abgelehnt. 35 Abgeordnete stimmten dafür, es gab zwei Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
108
Enthalten
2
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.