Gesetz über den Katastrophenschutz (Änderungsantrag)
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion sieht mehrere Anpassungen am Gesetzentwurf der Landesregierung zum Katastrophenschutz vor.
Kernpunkt des Antrags ist die Einrichtung eines eigenen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz. Dieses soll als zentrale obere Landesbehörde für das gesamte Landesgebiet zuständig sein und die Fachaufsicht über die Regierungspräsidien führen. Damit reagiert die SPD unter anderem auf Erfahrungen aus der Flutkatastrophe 2021, bei der deutlich wurde, dass Kommunen in extremen Lagen Unterstützung und klare Führung durch das Land brauchen. Ein weiterer Punkt betrifft die Stärkung der Rechte von Helfer:innen. Künftig sollen ihre Rechte ausdrücklich auch dann gelten, wenn sie von einer Katastrophenschutzbehörde zu einem Einsatz, einer Übung oder einem anderen dienstlichen Termin herangezogen werden, ohne dass formal eine außergewöhnliche Einsatzlage oder Katastrophe festgestellt wurde. Zudem soll bei jeder Katastrophenschutzbehörde insbesondere auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ein:e Katastrophenschutzbeauftragte:r benannt werden, um die Aufgaben vor Ort zu bündeln und besser zu koordinieren.
Der Änderungsantrag wurde mit 116 Nein-Stimmen abgelehnt. 18 Abgeordnete stimmten mit Ja, Enthaltungen gab es keine.