Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren (Änderungsantrag)

Der Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren der Landesregierung. Neben der Einreichung von Bauanträgen soll das Gesetz auch die Weiterverarbeitung und Erteilung von baurechtlichen Entscheidungen digital möglich machen. Die Fraktion der FDP/DVP möchte darüber hinaus die Typengenehmigung in den Gesetzentwurf aufnehmen, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen. Die Typengenehmigung soll laut Fraktion serielles Bauen vereinfachen und die Bauwirtschaft entlasten.

Der Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion wurde mit 104 Stimmen abgelehnt. 33 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.

Auch namentlich abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion, in dem sich die Fraktion gegen die Begrenzung der Angrenzerbenachrichtigung bei Bauvorhaben ausspricht. Der Änderungsantrag wurde mit 122 Neinstimmen zu 15 Jastimmen bei keiner Enthaltung ebenfalls abgelehnt.

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Dafür gestimmt
33
Dagegen gestimmt
104
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.