Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
Die Abgeordneten in Baden-Württemberg haben über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung abgestimmt. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag (PDF) der Fraktionen von Grünen, CDU und SPD. Damit sollte das bereits im Abgeordnetengesetz vorgesehene Verfahren zur jährlichen Anpassung der Abgeordnetenbezüge – häufig auch als Diäten bezeichnet – für die gesamte 18. Wahlperiode bestätigt werden.
Nach dem Antrag werden die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung, die steuerfreie Kostenpauschale und der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung jeweils zum 1. Juli der Jahre 2026 bis 2030 angepasst. Die Höhe der Veränderungen wird dabei nicht im Voraus festgelegt. Die Abgeordnetenentschädigung richtet sich danach, wie sich die Löhne und Gehälter in Baden-Württemberg entwickeln, die Kostenpauschale wird an die allgemeine Preisentwicklung im Land angepasst. Der Vorsorgebeitrag orientiert sich an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die jeweils neu berechneten Beträge werden anschließend im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.
Der Antrag wurde mit 108 Ja-Stimmen zu 32 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine.