Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Ohne Gegenstimmen hat der bayerische Landtag einem Gesetzentwurf über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen beschlossen. CSU, FDP und Freie Wähler stimmten geschlossen mit Ja, SPD und Grüne enthielten sich.

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Dafür gestimmt
104
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
49
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU306 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Christian MeißnerChristian MeißnerCSU407 - Kronach, Lichtenfels Dafür gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Winfried BausbackWinfried BausbackCSU602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU702 - Augsburg-Stadt-West Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Nicht beteiligt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Gudrun Brendel-FischerGudrun Brendel-FischerCSU408 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Melanie HumlMelanie HumlCSU402 - Bamberg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Klaus SteinerKlaus SteinerCSU128 - Traunstein Dafür gestimmt

Aus Anlass verschiedener Gerichtsurteile war es in der Vergangenheit zu Behinderungen für Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Kinder gekommen. Der Bayerische Gesetzgeber nutzte die durch die Föderalismusreform geschaffene Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Lärmschutzes bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen.

Das zur Abstimmung vorgelegte Lärmschutz-Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Es wird darin davon ausgegangen, dass Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen sind. "Kinderlärm" sei Ausdruck eines natürlichen Verhaltens und damit selbstverständlicher Teil der Lebenswirklichkeit, heißt es in dem Antrag. Das Bewusstsein dafür müsse nunmehr durch den Gesetzgeber dokumentiert werden, um einen unbelasteten Umgang in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Junge Menschen aller Altersstufen bräuchten ausreichend Räume zur Entfaltung auch im Nahbereich ihrer Wohnumgebung.