Verwertung von Schweizer Bankdaten

In dem Antrag der SPD wird die Landesregierung u.a. aufgefordert, sich für die Verwertung von Schweizer Bankdaten einzusetzen. CSU und FDP stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
51
Dagegen gestimmt
95
Enthalten
6
Nicht beteiligt
35
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Nicht beteiligt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD306 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Renate WillRenate WillFDP127 - Starnberg Nicht beteiligt
Portrait von Peter WinterPeter WinterCSU601 - Aschaffenburg-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dagegen gestimmt
Portrait von Ludwig WörnerLudwig WörnerSPD101 - München-Altstadt-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Dafür gestimmt
Portrait von Martin ZeilMartin ZeilFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Otto ZeitlerOtto ZeitlerCSU307 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas ZimmermannThomas ZimmermannCSU102 - München-Bogenhausen Nicht beteiligt

Der Ankauf der Daten von 1.300 deutschen Kunden einer Schweizer Bank soll deutschen Behörden zugänglich gemacht werden. So hoffen die Antragssteller wenigstens einen Teil des Geldes in Deutschland versteuern zu können, welches zuvor der Versteuerung entzogen wurde. Nur durch einen wirkungsvollen Steuervollzug könne Steuergerechtigkeit entstehen. Genau dieser Vollzug sei in Bayern bisher ineffektiv und mache eine Steuerhinterziehung viel zu leicht möglich.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen an die Staatsregierung:
Sie soll sich auf Bundesebene für eine Verwertung der Schweizer Kundendaten einsetzen,
Sie soll Mängel im bayerischen Steuervollzug beseitigen, indem sie die Steuerfahndung und Betriebsprüfung stärkt.

Die genannten Forderungen werden damit begründet, dass auf die Steuereinnahmen, welche durch Steuerhinterziehung verloren gehen, nicht verzichtet werden könne. Die massiven Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand könnten jedoch vermieden werden, indem der bayerischen Steuerverwaltung der zusätzliche Personalbedarf gewährt wird.