Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Dafür gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard PohlBernhard PohlFREIE WÄHLER708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt
Prof. Dr. Michael PiazoloMichael PiazoloFREIE WÄHLER103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Kathi PetersenKathi PetersenSPD608 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dafür gestimmt
Thomas MützeThomas MützeDIE GRÜNEN602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander MuthmannFREIE WÄHLER207 - Regen, Freyung-Grafenau Dafür gestimmt
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen MistolJürgen MistolDIE GRÜNEN305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dafür gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Christian MagerlChristian MagerlDIE GRÜNEN116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LeinerUlrich LeinerDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dafür gestimmt
Portrait von Manfred LändnerManfred LändnerCSU609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dafür gestimmt
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.