Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FlierlAlexander FlierlCSU306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen BaumgärtnerJürgen BaumgärtnerCSU407 - Kronach, Lichtenfels Dafür gestimmt
Portrait von Florian HölzlFlorian HölzlCSU Dafür gestimmt
Porträt Petra GuttenbergerPetra GuttenbergerCSU509 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Robert BrannekämperRobert BrannekämperCSU102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU112 - Dachau Dafür gestimmt
Portrait von Oliver JörgOliver JörgCSU610 - Würzburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Alex DorowAlex DorowCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HoletschekKlaus HoletschekCSU712 - Memmingen Dafür gestimmt
Portrait von Karl StraubKarl StraubCSU125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm Dafür gestimmt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchöffelMartin SchöffelCSU408 - Wunsiedel, Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Hans HeroldHans HeroldCSU510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dafür gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dafür gestimmt
Portrait von Manfred LändnerManfred LändnerCSU609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Horst SeehoferHorst SeehoferCSU124 - Neuburg-Schrobenhausen Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.