Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Petra DettenhöferPetra DettenhöferCSU308 - Weiden i.d. OPf. Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Jürgen HeikeJürgen HeikeCSU404 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen StröbelJürgen StröbelCSU505 - Ansbach-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Manuel WestphalManuel WestphalCSU506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Winfried BausbackWinfried BausbackCSU602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid HecknerIngrid HecknerCSU109 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Peter TomaschkoPeter TomaschkoCSU703 - Aichach-Friedberg Dafür gestimmt
Portrait von Florian HerrmannFlorian HerrmannCSU116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Mechthilde WittmannMechthilde WittmannCSU104 - München-Milbertshofen Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dafür gestimmt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Nicht beteiligt
Bild MdL Michael HofmannMichael HofmannCSU405 - Forchheim Dafür gestimmt
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dafür gestimmt
Portrait von Sandro KirchnerSandro KirchnerCSU603 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Dafür gestimmt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.