Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Nicht beteiligt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Dafür gestimmt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Nicht beteiligt
Portrait von Günther KnoblauchGünther KnoblauchSPD109 - Altötting Dagegen gestimmt
Portrait von Sandro KirchnerSandro KirchnerCSU603 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dafür gestimmt
Portrait von Christine KammChristine KammDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver JörgOliver JörgCSU610 - Würzburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Hermann ImhofHermann ImhofCSU Dafür gestimmt
Portrait von Otto HünnerkopfOtto HünnerkopfCSU605 - Kitzingen Dafür gestimmt
Portrait von Melanie HumlMelanie HumlCSU402 - Bamberg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Dafür gestimmt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Dafür gestimmt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Nicht beteiligt
Portrait von Thomas HuberThomas HuberCSU113 - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard HoppGerhard HoppCSU302 - Cham Dafür gestimmt
Portrait von Florian HölzlFlorian HölzlCSU Nicht beteiligt
Portrait von Klaus HoletschekKlaus HoletschekCSU712 - Memmingen Dafür gestimmt
Bild MdL Michael HofmannMichael HofmannCSU405 - Forchheim Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Alexandra HiersemannAlexandra HiersemannSPD507 - Erlangen-Höchstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Leopold HerzLeopold HerzFREIE WÄHLER710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.