Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus AdeltKlaus AdeltSPD406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Nicht beteiligt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Nicht beteiligt
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Nicht beteiligt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Wunsiedel, Kulmbach Nicht beteiligt
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Peter BauerPeter BauerFREIE WÄHLER505 - Ansbach-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Volker BauerVolker BauerCSU512 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen BaumgärtnerJürgen BaumgärtnerCSU407 - Kronach, Lichtenfels Dafür gestimmt
Portrait von Winfried BausbackWinfried BausbackCSU602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Eric BeißwengerEric BeißwengerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Otmar BernhardOtmar BernhardCSU106 - München-Pasing Dafür gestimmt
Portrait von Susann BiedefeldSusann BiedefeldSPD404 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Markus BlumeMarkus BlumeCSU107 - München-Ramersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Robert BrannekämperRobert BrannekämperCSU102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun Brendel-FischerGudrun Brendel-FischerCSU403 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin CelinaKerstin CelinaDIE GRÜNEN609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Ilona DeckwerthIlona DeckwerthSPD709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Petra DettenhöferPetra DettenhöferCSU308 - Weiden i.d. OPf. Dafür gestimmt
Portrait von Alex DorowAlex DorowCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Nicht beteiligt
Portrait von Norbert DünkelNorbert DünkelCSU511 - Nürnberger Land Nicht beteiligt
Portrait von Sepp DürrSepp DürrDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Dafür gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.