Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang FacklerWolfgang FacklerCSU706 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Hans Jürgen FahnHans Jürgen FahnFREIE WÄHLER601 - Aschaffenburg-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Martina FehlnerMartina FehlnerSPD602 - Aschaffenburg-West Nicht beteiligt
Portrait von Günther FelbingerGünther Felbingerfraktionslos606 - Main-Spessart Nicht beteiligt
Portrait von Günther FelbingerGünther FelbingerFREIE WÄHLER606 - Main-Spessart Nicht beteiligt
Portrait von Alexander FlierlAlexander FlierlCSU306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Karl FrellerKarl FrellerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Dafür gestimmt
Portrait von Tessa GansererTessa GansererDIE GRÜNEN501 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Peter Paul GantzerPeter Paul GantzerSPD122 - München-Land Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GehringThomas GehringDIE GRÜNEN709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Dafür gestimmt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten GlauberThorsten GlauberFREIE WÄHLER405 - Forchheim Nicht beteiligt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike GoteUlrike GoteDIE GRÜNEN403 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Eva GottsteinEva GottsteinFREIE WÄHLER114 - Eichstätt Nicht beteiligt
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Dagegen gestimmt
Portrait von Harald GüllerHarald GüllerSPD Nicht beteiligt
Porträt Petra GuttenbergerPetra GuttenbergerCSU509 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Christine HaderthauerChristine HaderthauerCSU118 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar HalbleibVolkmar HalbleibSPD609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim HanischJoachim HanischFREIE WÄHLER306 - Schwandorf Dagegen gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.