Änderung des Bayerischen Mediengesetzes

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CSU-Mehrheit angenommen. Die Opposition stimmte dagegen.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
61
Enthalten
0
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Anlass für den Gesetzentwurf zur "Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" ist die durch die Digitalisierung verursachte Medienkonvergenz (die zunehmende Verschmelzung der klassischen Kategorien Text, Audio und Video). Alteingesessene bayerische Medien müssen sich vermehrt gegen Konkurrenz aus dem Internet (Streaming-Dienste, Digitalradio) behaupten.
Das derzeitige BayMG sei "insbesondere mit seinen Regelungen zur Genehmigung von Angeboten, zur Medienkonzentration und zur verpflichtenden Kabeleinspeisung von Angeboten" nicht mehr zeitgemäß. Die Neuerung verstehe sich als "Antwort auf die Digitalisierung" und möchte eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit und eine Orientierung am Markt auch in die Medienlandschaft bringen.
Maßnahmen sind unter Anderem das Ende der analogen Kabelverbreitung zum 31.12.2018, die Streichung der Genehmigungspflicht für die Zusammenarbeit von Anbietern an Mehrfrequenzstandorten
Die Opposition äußerte sich kritisch gegenüber dem Start der Beratungen zum Gesetz. Am Runden Tisch seien kleinere Anbieter und insbesondere die Opposition nicht dabei gewesen, später wurde eine Minderheitenanhörung gegen die Stimmen der CSU beantragt, nach der eine Reihe Änderungsanträge, besonders aus der CSU-Fraktion selbst, kamen. Trotzdem seien viele kritischen Punkte nicht ausgeräumt worden, weswegen die Fraktionen der SPD, der Grünen und der FREIEN WÄHLER den Entwurf ablehnten.
Die FREIEN WÄHLER brachten einen Antrag zum Thema ein, der sich insbesondere mit dem Schutz der regionalen und lokalen Medienanbieter befasst. Das vorliegende Gesetz schwäche diesen Schutz, da eine Orientierung am Markt, auf dem keine Waffengleichheit herrscht, gerade kleinen Anbietern schade. Die Vielfalt der freien Medien in Bayern habe in den letzten Jahren gelitten. Deswegen sei gerade für lokale und regionale Hörfunk- und Fernsehanstalten eine starke Unterstützung notwendig. Dem FW-Entwurf stimmte neben der eigenen Fraktion die Fraktion der Grünen und der SPD zu.
Aus der Grünen-Fraktion kamen drei Änderungsanträge, aus der SPD-Fraktion ebenfalls ein Änderungsantrag. Kritisiert wurde unter anderem, dass von dem Gesetzentwurf vor allem die großen Anbieter profitieren. Die Medienvielfalt im Freistaat sei gerade durch den Gesetzentwurf in Gefahr. Durch die Streichung der Genehmigungspflicht werde die Monopolisierung vorangetrieben, die Vielfaltssicherung könne durch privatrechtliche Vereinbarungen unterlaufen werden. Die Abschaltung der Kabelverbreitung zu einem konkreten Datum sei gut, dennoch brauche man Regelungen zur Sicherung der Anbietervielfalt für die digitalen HD-Kabelanlagen.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde mit den Stimmen der CSU angenommen. SPD, Grüne und Freie Wähler stimmten dagegen.
Vor der namentlichen Abstimmung gab es eine Reihe nicht-namentlicher Abstimmungen über verschiedene Änderungsanträge zum Gesetzentwurf. Alle wurden abgelehnt.