Änderung des Sparkassengesetzes

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Einführung der Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen gescheitert. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
52
Dagegen gestimmt
97
Enthalten
1
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 179 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Nicht beteiligt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Wunsiedel, Kulmbach Dafür gestimmt
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Nicht beteiligt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus AdeltKlaus AdeltSPD406 - Hof Dafür gestimmt

Die SPD-Fraktion forderte in ihrem Gesetzentwurf, dass Beamte und Arbeitnehmer der Sparkasse künftig in den Verwaltungsräten mitbestimmen oder beratend mitwirken dürfen. Bayern sei eines der wenigen Bundesländer, in denen diese Art der Unternehmensmitbestimmung in Sparkassen nicht vorgesehen ist.
Art. 9 Abs. 1 Buchst. a des bayerischen Sparkassengesetzes verbietet sogar eine Mitgliedschaft von Beamten und Arbeitnehmern der Sparkassen in deren Verwaltungsrat.