EEG-Änderungsantrag

Die Freien Wähler sind mit einem Dringlichkeitsantrag "Bürgerenergiewende retten – Kahlschlag beim EEG verhindern" gescheitert. Keine der diversen Einzel-Abstimmungen fand eine Mehrheit im Landtag.

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Dafür gestimmt
29
Dagegen gestimmt
86
Enthalten
33
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Die Freien Wähler forderten in dem Antrag, dass über das Energieeinspeise-Gesetz ab sofort nur noch Branchen begünstigt werden sollen, die "für die Strompreiskompensation von durch den Europäischen Emissionshandel verursachten Kosten in Frage kommen".
Abgestimmt wurde in einem ersten Schritt über Punkt 1 des Antrags, wonach "das EEG nicht wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt wird, wodurch Bürgerenergieanlagen aus dem Markt gedrängt werden."
Die Grünen stimmten für diesen Passus, die SPD enthielt sich der Stimme, die CSU votierte mit ihrer Parlamentsmehrheit dagegen (s. rechts).
In einer weiteren namentlichen Abstimmung wurde über Punkt 2 abgestimmt. Demnach sollte "die besondere Ausgleichsregelung (§ 41 EEG)auf diejenigen Industriebetriebe beschränkt werden,
die tatsächlich strom- und exportintensiv sind." Auch dieser Punkt fand keine Mehrheit im Landtag.
Die Punkte 3-8 im Antrag der Freien Wähler wurden in nicht namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der CSU abgelehnt (bei Enthaltungen von SPD und Grünen).