Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung verankern

Die Freien Wähler forderten in ihrem Gesetzentwurf, den Klimaschutz ausdrücklich in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der CSU-Fraktion abgelehnt, die anderen Fraktionen stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
62
Dagegen gestimmt
80
Enthalten
1
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Mit der Erweiterung der Bayerischen Verfassung hin zu einem umfassenden Umweltschutz bereits im Jahr 1984 habe der Freistaat Bayern schon früh eine Vorreiterrolle innegehabt, während das Grundgesetz erst deutlich später entsprechend ergänzt wurde. Dies zeige die innovative Wirkung, die von Landesverfassungsrecht in einem Bundesstaat ausgehen könne. Der Klimawandel sei eine der größten Bedrohungen der menschlichen Zivilisation, da er die natürlichen Lebensgrundlagen von Gesellschaft und Wirtschaft bedrohe. Der angekündigte Austritt der USA aus dem Klimaschutzvertrag von Paris verlange allen anderen Mitgliedern der Staatengemeinschaft größere Anstrengungen ab, um den Treibhauseffekt zu reduzieren.

Laut  Dr. Hans-Jürgen Fahn (Freie Wähler) werde im aktuell verhandelten Koalitionsvertrag der Union und der SPD nicht ausreichend auf den Klimaschutz eingegangen. Die zukünftige Bundesregierung werde das Ziel, den Treibhausausstoß bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um 40% zu reduzieren, verpassen. Um den Klimaschutzaspekt offensiv angehen zu können, müsse der Klimaschutz rechtlich noch stärker und wirksamer verankert werden, als es sich gegenwärtig in Berlin abzeichnete. Die CSU verweise zwar darauf, dass der Umweltschutz in der Bayerischen Verfassung bereits verankert sei, es sei aber ein höheres Schutzniveau nötig. Erst eine verfassungsrechtliche Konkretisierung des Klimaschutzes schüfe die Voraussetzung für das Festschreiben von Verantwortlichkeit und Strafverfolgung, etwa von Konzernen.

Petra Guttenberger (CSU) verwies auf die bayerischen Klimaschutzprogramme und die großen Summen, die bereits für den Umweltschutz und Klimaschutz investiert würden. Eine Änderung der Verfassung könne nur aufgrund einer Regelungslücke geschehen. Eine solche bestehe aber nicht.

Horst Arnold (SPD) warnte davor, die Verfassung mit Programmsätzen zu beladen und unübersichtlich werden zu lassen. Den Freien Wählern warf er vor, unsachliche und unaufrichtige Anträge und Gesetzesentwürfe einzubringen.

Die mit weniger als 10 Prozent ihrer Abgeordneten im Plenum vertretene CSU-Fraktion veranlasste Martin Stümpfig (GRÜNE), an deren Glaubwürdigkeit in Sachen Umwelt-und Klimaschutz zu zweifeln. Erst nach Beantragung einer namentlichen Abstimmung sei die Regierungsfraktion in der Lage gewesen genügend Abgeordnete ins Plenum zu bitten. Im bayerischen Haushalt von 60 Milliarden Euro seien lediglich 100 Millionen für den Klimaschutz vorgesehen. Das sei deutlich zu wenig. Umwelt und Klima stünden kurz davor, irreparable Schäden davon zu tragen. Die Luftreinhaltung sei ungenügend, Pflanzen und Tiere zunehmend vom Aussterben bedroht. Im Augenblick stoße Bayern jährlich 100 Millionen Tonnen CO2 aus. Würde Bayern in dieser Weise die nächsten 16 Jahre wirtschaften, sei es unmöglich mit den, bis dahin 1.600 Millionen Tonnen ausgestoßen CO2´s, das Pariser Zwei-Grad-Ziel einzuhalten.