Rechtsverordnung für gastronomische Freischankflächen

Die SPD wollte eine landesweit einheitliche Tageszeit für die Nutzung von Freischankflächen von 7 bis 23 Uhr schaffen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der CSU mehrheitlich abgelehnt.

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Dafür gestimmt
57
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
3
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag mit drei Argumenten. Erstens sollte die Regelung einen Beitrag zur Erhaltung der Gastronomie liefern, zweitens dem veränderten Freizeitverhalten der Menschen in der heutigen Zeit gerecht werden und drittens die Rechtssicherheit erhöhen. Denn bisher, so die SPD, würde nach der geltenden Rechtsgrundlage mit Dezibel-Grenzen von 60dB bis 22 Uhr bzw. 45dB in der Zeit nach 22 Uhr gearbeitet. Die Fraktionen von Freien Wählern und den Grünen teilten in der Debatte diese Sichtweise.
Die CSU stellte sich gegen diese Neuregelung mit der Begründung, dass höhere Lärmbelästigungen zu erwarten seien, die die Gesundheit der Anwohner schädige. Zugleich räumte der Redner der CSU, Otto Hünnerkopf, ein, dass es in diesem Bereich Bedarf für eine Neuregelung gäbe.