Reichsbürger und Rechtsextreme entwaffnen

Die Grünen sind mit ihrem Antrag gescheitert, mit dem sie Reichsbürger und Rechtsextreme entwaffnen, das Waffenrecht verschärfen und Waffenmissbrauch verhindern wollten.

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Dafür gestimmt
18
Dagegen gestimmt
135
Enthalten
0
Nicht beteiligt
27
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Antrag zum Entwaffnen von Reichsbürgern und Rechtsextremen wurde mit 18 Ja-Stimmen von den Grünen bei 135 Nein-Stimmen von CSU, SPD und Freien Wählern abgelehnt.
In dem Entwurf fordert die Fraktion die Staatsregierung auf, Reichsbürger und Rechtsextreme zu entwaffnen, das Waffenrecht zu verschärfen und Waffenmissbrauch zu verhindern. Die Staatsregierung solle:

  • sich gemeinsam mit der Bundesregierung und den anderen Ländern dafür einsetzen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen tatsächlich eingehalten und die vorhandenen Vollzugsdefizite beseitigt werden
  • Lücken im Waffenrecht schließen
  • sich sowohl auf der Bundesebene als auch auf der europäischen Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/447/EWG reformiert wird.

Der Besitz von Schusswaffen müsse deutlich reduziert werden. Die Zahl der Personen, die in Bayern Waffenbesitzer sind, sei in den letzten Jahren weiter gestiegen. Das bestehende Waffenrecht gewährleiste keinen ausreichenden Schutz vor einem Missbrauch. Durch den Terroranschlag in Paris vom 13. November 2015 und den Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum am 22. Juli 2016 seien vor allem unbrauchbar gemachte Schusswaffen in den Blickpunkt gerückt. Für beide Gewaltverbrechen wurden deaktivierte Waffen eingesetzt, die vor den Taten wieder aktiviert wurden. Die EU-Kommission habe im November des vergangenen Jahres unter dem Eindruck der Pariser Attentate einen Vorschlag zur Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/447/EWG vorgelegt, der unter anderem beabsichtige, den Handel und Besitz von deaktivieren Waffen und bestimmten halbautomatischen Waffen zu unterbinden bzw. einzudämmen. Die Grünen hatten entsprechende Forderungen zur Reform des Waffenrechts in den Bundestag eingebracht.
Auch fehle es an einem europaweiten Kontrollsystem, durch das die physische, kognitive und psychologische Eignung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sichergestellt werde.
Die Regierungsfraktion der CSU stimmte gegen den Antrag, da sie schärfere Waffengesetze und schärfere Vorschriften für legale Waffenbesitzer, die sich gesetzestreu und insbesondere auch verfassungstreu verhielten, ablehnen. Deutschland habe eines der strengsten und restriktivsten Waffengesetze und ein sehr strenges Waffenrecht, das keinesfalls zu lasch sei. Das Wesentliche sei der Kampf gegen illegale Waffen.
Ebenfalls lehnte die SPD-Fraktion den Antrag aufgrund zu hoher Pauschalität ab. Auch sie sehen den Kampf gegen illegale Waffen als wesentlich an, weshalb sie der Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zustimmen, mit der erreicht werden soll, dass über das Internet keine Waffen mehr gehandelt werden dürfen.
Die Fraktion der Freien Wähler begrüßte den Teil des Antrags, Reichsbürger und Rechtsextreme zu entwaffnen. Sie lehnten den Antrag allerdings ab, da bei konsequenter Anwendung der bestehenden Gesetze dieser Punkt bereits abgedeckt würde.