Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag gescheitert, mit dem sie die Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen wollte.

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Dafür gestimmt
62
Dagegen gestimmt
84
Enthalten
0
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Antrag zum Stoppen der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde mit 84 Nein-Stimmen der CSU gegen 62 Ja-Stimmen von SPD, Grüne und Freie Wähler abgelehnt.
In dem Entwurf fordern die Sozialdemokraten die Staatsregierung dazu auf, das Wohnraum-Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwEWG) mit dem Ziel zu überarbeiten, es praxistauglicher und zeitgemäßer zu gestalten. Als Vorbild diente das Hamburger Modell. Insbesondere sollte darauf hingewirkt werden, dass:

  • das ZwEWG zeitlich entfristet wird
  • bereits das Angebot von genehmigungswidrigen Vermietungen von Wohnraum von den Gemeinden mit Geldbuße belegt werden kann
  • Vermietungen zu Zwecken des sogenannten Medizintourismus als Beispiel für Zweckentfremdung in das ZwEWG aufgenommen werden soll
  • für die Gemeinden die Möglichkeit eines Wiederherstellungsgebots eingeführt wird, damit Gesetzesverstöße nicht nur mit Geldbuße belegt werden können, sondern der Wohnraum zudem innerhalb von zwei Monaten wieder zweckgemäß verwendet wird

Die Oppositionsfraktionen bemerkten, dass der Wohnungsmangel in den bayerischen Ballungsgebieten zu einer erheblichen Steigerung der Mieten führe. Alleine durch den Neubau von Wohnungen sei dieser Mangel kaum zu beheben, weshalb es besonders ärgerlich sei, wenn vorhandene Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen würden. Genau dies geschehe, wenn die Zweckentfremdung von Wohnraum und insbesondere die genehmigungswidrige Vermietung an (Medizin-)Touristen weiter zunehme. Ein Ende des Wohnungsmangels sei nicht absehbar, was eine zeitliche Entfristung des ZwEWG notwendig mache.