Aufhebung sämtlicher Lockdown-Maßnahmen

Der bayerische Landtag stimmte über einen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Aufhebung aller Lockdown-Maßnahmen in Bayern ab.

Der Antrag wurde mit 11 zu 95 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten die Fraktion der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. Die Fraktionen der CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wähler, SPD und FDP stimmten gegen den Antrag. 99 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
11
Dagegen gestimmt
95
Enthalten
0
Nicht beteiligt
99
Abstimmungsverhalten von insgesamt 205 Abgeordneten.
Corona_Krise (Symbolfoto)

Die AfD-Fraktion stellte ihren Dringlichkeitsantrag im Zusammenhang mit der Regierungserklärung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder zur Corona-Pandemie. In dem Antrag mit dem Titel „Maßnahmen beenden – Verhältnismäßigkeit wahren!“ wird festgestellt, dass die derzeitige Corona-Situation keine Fortführung der Lockdown-Maßnahmen mehr rechtfertige. Die Staatsregierung wird daher mit sofortiger Wirkung aufgefordert, sämtliche Lockdown-Maßnahmen aufzuheben, darunter insbesondere:

  • Ausgangsbeschränkungen in jeder Form
  • Kontaktbeschränkungen
  • Einschränkungen von Veranstaltungen und Versammlungen
  • Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen jeder Art
  • Beschränkungen körpernaher Dienstleistungen
  • Schließung von Hotels und Gaststätten, Schulen und Kindertagesstätten sowie Sportstätten, Museen und Theatern

Lediglich in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sollen gemäß dem Antrag Hygiekonzepte zum Schutz vulnerabler Gruppen angewandt werden. Diese sollen die dort Betroffenen jedoch soweit wie möglich nicht vom sozialen Leben isolieren.

Zum Zeitpunkt des Antrags lag die 7-Tage-Inzidenz in Bayern etwa bei 65 und ist damit seit gut zwei Monaten zurückgegangen. Die Impfquote lag bei unter 25 Prozent.

In dem Antrag argumentiert die AfD-Fraktion, dass der Ministerpräsident die Menschen in Bayern bitter enttäuscht hätte, indem er angekündigt habe, einen niedrigeren Inzidenzwert als Ziel für Lockerungen vorzugeben. Überhaupt sei angesichts zurückgehender Krankheitszahlen und der großen wirtschaftlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen der Corona-Einschränkungen die Verhältnismäßigkeit für einen Lockdown nicht mehr gegeben. Deshalb sollten sich die Maßnahmen auf Risikogruppen beschränken. Nicht zuletzt sei das Auftreten des Coronavirus zur Einschränkung von Freiheitsrechten, dem Abbau der Demokratie und Schädigung des Mittelstands missbraucht worden.

Alle anderen Fraktionen wiesen den Antrag unmissverständlich zurück. Der Abgeordnete Bausback der CSU-Fraktion bezeichnete ihn als „Spiel mit dem Leib, dem Leben und der Gesundheit der Menschen.“ Es sei vielleicht gut, dass über den Antrag namentlich abgestimmt werde, da man dadurch dokumentiere, wer so verantwortungslos agiere. Andreas Krahl, Abgeordnter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärte gar zu dem Antrag der AfD:

So wie der Ministerpräsident heute Gott dafür gedankt hat, dass er Bayern in der Pandemie beschützt, bedanke ich mich bei Gott auf Knien dafür, dass er uns in dieser Republik vor jeglicher Regierungsverantwortung der AfD geschützt hat.

Einer ähnlich kritischen Einschätzung zu dem Antrag schlossen sich auch die Fraktionen der SPD, FDP und Freien Wähler an.

Der Antrag wurde mit 11 zu 95 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten die Fraktion der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. Die Fraktionen der CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wähler, SPD und FDP stimmten gegen den Antrag.

99 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im bayerischen Landtag die Absprache getroffen wurde, dass das Plenum zum Infektionsschutz mit der Hälfte der Abgeordneten tagt. Die Fraktionsstärken sind dabei erhalten geblieben.