Erhöhung der Gehälter für Grund- und Mittelschullehrkräfte

Der bayerische Landtag stimmte über einen von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion eingebrachten Dringlichkeitsantrag ab, der vorsieht, die Besoldung von Grund- und Mittelschullehrkräften der von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien anzugleichen. Damit solle man dem Vorbild anderer Bundesländer folgen, da schulformspezifische Bezahlung nicht mehr zeitgemäß sei.

Der Antrag wurde mit 46 Ja-Stimmen aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP gegen gegen 81 Stimmen der CSU und Freien Wähler abgelehnt. 15 Abgeordnete aus den Reihen der FDP und AfD enthielten sich.

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Dafür gestimmt
46
Dagegen gestimmt
80
Enthalten
15
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 204 Abgeordneten.

Der Dringlichkeitsantrag fordert die bayerische Staatsregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) zu erarbeiten. Mit diesem soll die Besoldung von Grund- und Mittelschullehrkräften auf die Besoldungsgruppe A 13 angehoben werden. Dadurch erreiche man eine Anhebung der Eingangsbesoldung, der in weiteren Schritten die sukzessive Anhebung aller Erfahrungsstufen danach folgen solle. Für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, die nicht verbeamtet sind, soll eine entsprechende Lösung gefunden werden.

In dem Antrag wird argumentiert, dass insbesondere die Heterogenität der Schülerschaft an Grund- und Mittelschulen eine außerordentliche Herausforderung darstelle. Trotz der ebenso anspruchsvollen Arbeit und einer höheren Pflichtstundenanzahl erhielten die Lehrkräfte dort jedoch weniger Geld als ihre Kolleg:innen an Realschulen und Gymnasien.

Die Lehrkräfte an Realschulen und Gymnasien würden im Regelfall nach Besoldungsgruppe A13 bezahlt werden, an Grund- und Mittelschulen hingegen nur mit A12. Das sind etwa 600 Euro weniger. Da diese schulformspezifische Bezahlung nicht mehr angemessen sei, sollten die Gehälter auf das höhere Niveau angeglichen werden. Diesen Weg seien auch andere Bundesländer wie etwa Thüringen bereits gegangen.

In der Aussprache zu diesem und weiteren Anträgen zur Besoldung von Lehrkräften schloss sich Matthias Fischbach für die FDP grundsätzlich dieser Argumentation an. Er gab jedoch auch zu bedenken, dass eine Angleichung der Besoldungsgruppe keine isolierte Maßnahme bei der Reform des Bildungssystems seien dürfe.

Auch Arif Taşdelen forderte für die SPD eine Angleichung der Lehrkraftbesoldung. Er bezeichnete in diesem Zuge gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit als „ursozialdemokratisches Thema“. Die geringen Gehälter seien nicht zuletzt auch ein Hindernis, um den Lehrkräftemangel zu überkommen, da sich deshalb weniger Studierende für das Fach entschieden.

Wolfgang Fackler äußerte für die CSU grundsätzliches Verständnis für das Anliegen. Die Vorschläge seien jedoch einseitig, da sie Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit ausblendeten. Insofern seien sie gar unseriös. Es würden Totschlagargumente verwendet werden, anstatt den Kern des Problems zu behandeln. Man müsste etwa auch Ansprüche wie mehr Beförderungsmöglichkeiten und mehr Stellen im Auge behalten. Auch die Mehrkosten des Vorhabens von bis zu einer halben Milliarde Euro dürfe man nicht ignorieren.

Richard Graupner beschwerte sich für die AfD, dass ähnliche Anträge seiner Fraktion in Ausschüssen ohne größere Diskussion durch die „Altparteien“ abgelehnt worden seien. Grundsätzlich teile man die Auffassung, dass die Besoldung von Grund- und Mittelschullehrkräften angeglichen werden solle. Man brauche aber auch grundsätzlich mehr Wertschätzung für Lehrer:innen, etwa in Hinblick auf die aktuelle Degradierung der Lehrerschaft zu Hilfspolizisten in der Coronokratie“.

Tobias Gotthardt bedankte sich für die Freien Wähler für die sachliche und seiner Ansicht nach wichtige Debatte. Für ihn stünde fest, dass die Gehälter für Grund- und Mittelschullehrkräfte auf A13 erhöht werden sollten, wofür eine große Mehrheit in seiner Fraktion bestünde. Dennoch müsse man auch der Realität ins Auge sehen, dass diese Forderung nicht im Koalitionsvertrag stünde. Es existierten darüber hinaus erhebliche finanzielle Hürden und weitere Hindernisse für die Umsetzbarkeit. Man könne das Thema deshalb „nicht einfach so irgendwo am Katzentisch erledigen“.

Der Antrag wurde mit 46 Ja-Stimmen aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP gegen gegen 81 Stimmen der CSU und Freien Wähler abgelehnt. 15 Abgeordnete aus den Reihen der FDP und AfD enthielten sich. 63 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.