UN-Migrationspakt: Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Im Entschließungsantrag vom 31.10.2018 fordert die AfD-Fraktion das Berliner Abgeordnetenhaus auf, den geplanten UN-Migrationspakt politisch abzulehnen, um die Bundesregierung davon abzuhalten, den Migrationspakt im Dezember zu unterschreiben. Am 15. November 2018 wurde nun von den Berliner Abgeordneten darüber abgestimmt - mit 119 von 139 abgegebenen Stimmen wurde der Antrag der AfD abgelehnt. Alle Fraktionen, ausgenommen der AfD-Fraktion, haben den Entschließungsantrag abgelehnt.

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Dafür gestimmt
19
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
0
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.

Schon im Jahr 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der UN die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", die Vorlage für den nun geplanten Migrationspakt. Am 10. und 11. Dezember 2018 soll nun in Marrakesch über den sogenannten "Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", kurz "UN-Migrationspakt", abgestimmt werden. Zusammengefasst beinhaltet dieser Punkte wie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und gemeinsamen Verantwortung in der Migrationspolitik oder die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Migranten. Dieser Migrationspakt ist jedoch nicht rechtlich bindend,  die Staatensouveränität wird besonders hervorgehoben. Entsprechende Richtlinien in den einzelnen Mitgliedstaaten können dadurch an die verschiedenen "nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit" an die Länder angepasst werden, so der Entwurf der Vereinten Nationen.

Die AfD-Fraktion hatte schon im April eine aktuelle Stunde zu dem Thema im Bundestag beantragt. Nun legte sie neben dem Abgeordnetenhaus in Berlin, auch in Brandenburg und Sachsen einen Entschließungsantrag vor, in welchem sie fordert, dem Migrationspakt nicht zuzustimmen, bzw. ihn abzulehnen, um die Bundesregierung davon abzuhalten, den Migrationspakt im Dezember zu unterschreiben. Eine Begründung war unter anderem die Gefährdung der "nationalen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" sowie der "Grundlagen der deutschen Eigenstaatlichkeit". Der Migrationspakt greife zudem tief in die Rechte, Verpflichtungen und politischen Handlungsoptionen der Bundesländer (und Berlins) ein. Dazu wäre es möglich, dass aus dem bisher geplanten rechtlich nicht bindenden Pakt ein unabdingbares Recht würde, wonach es als "Völkergewohnheitsrecht" verstanden würde.

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.

 

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