Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin
Im Abgeordnetenhaus von Berlin wurde über einen Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Einrichtung eines Ausbildungsförderungsfonds abgestimmt. Ziel ist es, mehr betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen, die duale Ausbildung zu stärken und Unternehmen finanziell bei der Ausbildung zu unterstützen. Hintergrund ist ein anhaltendes Ungleichgewicht auf dem Ausbildungsmarkt, da es deutlich mehr Bewerber:innen als verfügbare Ausbildungsplätze gibt.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer sogenannten Berufsausbildungssicherungsabgabe. Unternehmen in Berlin sollen künftig, abhängig von ihrer Lohnsumme, in einen Fonds einzahlen. Die Höhe dieser Abgabe wird per Verordnung festgelegt und ist auf maximal 0,5 Prozent der Bruttolohnsumme begrenzt. Aus dem Fonds erhalten Betriebe, die ausbilden, im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich für ihre Ausbildungskosten. Diese werden gestaffelt nach Ausbildungsjahren und ergänzt um einen Bonus bei erfolgreichem Abschluss. Mit dem Modell soll die Finanzierung der Ausbildung stärker gemeinsam von der Wirtschaft getragen und ein Anreiz für zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor, worin die Annahme in geänderter Fassung empfohlen wird.
Mit Ja stimmten 128 Abgeordnete, mit Nein 16. Es gab vier Enthaltungen aus der CDU-Fraktion. Damit wurden der Antrag bzw. der Gesetzentwurf der CDU und SPD gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses mit Änderungen angenommen.