Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

NachnameVornameFraktionRolle im Ausschuss Absteigend sortieren
FischerTinaSPDStellv. Vorsitz
PohlWolfgangSPDMitglied
StohnErikSPDMitglied
RedmannJanCDUMitglied
RichsteinBarbaraCDUMitglied
BaderDianaDIE LINKEMitglied
JohligeAndreaDIE LINKEMitglied
GalauAndreasAfDMitglied
VogelAxelDIE GRÜNENMitglied
AlterElisabethSPDStellv. Mitglied
LüttmannBjörnSPDStellv. Mitglied
MuhßInaSPDStellv. Mitglied
EichelbaumDannyCDUStellv. Mitglied
LakenmacherBjörnCDUStellv. Mitglied
FortunatoBettinaDIE LINKEStellv. Mitglied
LoehrMatthiasDIE LINKEStellv. Mitglied