Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

NachnameVornameFraktionRolle im Ausschuss Absteigend sortieren
WieseFranzAfDStellv. Mitglied
von HalemMarie LuiseDIE GRÜNENStellv. Mitglied