Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

NachnameVornameFraktionRolle im Ausschuss Aufsteigend sortieren
AlterElisabethSPDStellv. Mitglied
LüttmannBjörnSPDStellv. Mitglied
MuhßInaSPDStellv. Mitglied
EichelbaumDannyCDUStellv. Mitglied
LakenmacherBjörnCDUStellv. Mitglied
FortunatoBettinaDIE LINKEStellv. Mitglied
LoehrMatthiasDIE LINKEStellv. Mitglied
WieseFranzAfDStellv. Mitglied
von HalemMarie LuiseDIE GRÜNENStellv. Mitglied
PohlWolfgangSPDMitglied
StohnErikSPDMitglied
RedmannJanCDUMitglied
RichsteinBarbaraCDUMitglied
BaderDianaDIE LINKEMitglied
JohligeAndreaDIE LINKEMitglied
GalauAndreasAfDMitglied