Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.
Nachname | Vorname Absteigend sortieren | Fraktion | Rolle im Ausschuss |
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Fischer | Tina | SPD | Stellv. Vorsitz |
Pohl | Wolfgang | SPD | Mitglied |