Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

Nachname Absteigend sortieren VornameFraktionRolle im Ausschuss
AlterElisabethSPDStellv. Mitglied
BaderDianaDIE LINKEMitglied
EichelbaumDannyCDUStellv. Mitglied
FischerTinaSPDStellv. Vorsitz
FortunatoBettinaDIE LINKEStellv. Mitglied
GalauAndreasAfDMitglied
JohligeAndreaDIE LINKEMitglied
LakenmacherBjörnCDUStellv. Mitglied
LoehrMatthiasDIE LINKEStellv. Mitglied
LüttmannBjörnSPDStellv. Mitglied
MuhßInaSPDStellv. Mitglied
PohlWolfgangSPDMitglied
RedmannJanCDUMitglied
RichsteinBarbaraCDUMitglied
StohnErikSPDMitglied
VogelAxelDIE GRÜNENMitglied