Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.
Nachname Absteigend sortieren | Vorname | Fraktion | Rolle im Ausschuss |
---|---|---|---|
von Halem | Marie Luise | DIE GRÜNEN | Stellv. Mitglied |
Wiese | Franz | AfD | Stellv. Mitglied |