Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

Nachname Absteigend sortieren VornameFraktionRolle im Ausschuss
von HalemMarie LuiseDIE GRÜNENStellv. Mitglied
WieseFranzAfDStellv. Mitglied