Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

NachnameVornameFraktion Absteigend sortieren Rolle im Ausschuss
WieseFranzAfDStellv. Mitglied
GalauAndreasAfDMitglied
RichsteinBarbaraCDUMitglied
EichelbaumDannyCDUStellv. Mitglied
LakenmacherBjörnCDUStellv. Mitglied
RedmannJanCDUMitglied
von HalemMarie LuiseDIE GRÜNENStellv. Mitglied
VogelAxelDIE GRÜNENMitglied
LoehrMatthiasDIE LINKEStellv. Mitglied
BaderDianaDIE LINKEMitglied
JohligeAndreaDIE LINKEMitglied
FortunatoBettinaDIE LINKEStellv. Mitglied
AlterElisabethSPDStellv. Mitglied
LüttmannBjörnSPDStellv. Mitglied
FischerTinaSPDStellv. Vorsitz
MuhßInaSPDStellv. Mitglied