Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

NachnameVornameFraktion Aufsteigend sortieren Rolle im Ausschuss
AlterElisabethSPDStellv. Mitglied
LüttmannBjörnSPDStellv. Mitglied
FischerTinaSPDStellv. Vorsitz
MuhßInaSPDStellv. Mitglied
PohlWolfgangSPDMitglied
StohnErikSPDMitglied
BaderDianaDIE LINKEMitglied
JohligeAndreaDIE LINKEMitglied
FortunatoBettinaDIE LINKEStellv. Mitglied
LoehrMatthiasDIE LINKEStellv. Mitglied
von HalemMarie LuiseDIE GRÜNENStellv. Mitglied
VogelAxelDIE GRÜNENMitglied
EichelbaumDannyCDUStellv. Mitglied
LakenmacherBjörnCDUStellv. Mitglied
RedmannJanCDUMitglied
RichsteinBarbaraCDUMitglied