Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.

NachnameVornameFraktion Absteigend sortieren Rolle im Ausschuss
WieseFranzAfDStellv. Mitglied
GalauAndreasAfDMitglied
EichelbaumDannyCDUStellv. Mitglied
LakenmacherBjörnCDUStellv. Mitglied
RedmannJanCDUMitglied
RichsteinBarbaraCDUMitglied
von HalemMarie LuiseDIE GRÜNENStellv. Mitglied
VogelAxelDIE GRÜNENMitglied
FortunatoBettinaDIE LINKEStellv. Mitglied
LoehrMatthiasDIE LINKEStellv. Mitglied
BaderDianaDIE LINKEMitglied
JohligeAndreaDIE LINKEMitglied
FischerTinaSPDStellv. Vorsitz
MuhßInaSPDStellv. Mitglied
PohlWolfgangSPDMitglied
StohnErikSPDMitglied