Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Der Änderungantrag der Fraktion DIE LINKE sieht die Anpassung des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) vor. Der Änderungsantrag bezieht sich dabei auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes in der Beschlussfassung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Gefordert wird von der Fraktion DIE LINKE, dass Eltern durch die Befreiung von Elternbeiträgen für Kinder in der Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 entlastet werden sollen. Außerdem soll auf diese Weise das System der Kindertagesbetreuung entbürokratisiert werden.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde mit 43 Neinstimmen zu 14 Jastimmen und 18 Enthaltungen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
14
Dagegen gestimmt
43
Enthalten
18
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.