Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlichem Engagement anerkennen

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung in ihrem Antrag auf, die Gemeinnützigkeit von Vereinen, die der Allgemeinheit dienen und an der politischen Willensbildung mitwirken, anzuerkennen. Konkret fordert die Fraktion, dass der Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke um die Punkte „Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten“, „Förderung des Friedens“, „Förderung der sozialen Gerechtigkeit“, „Förderung des Klimaschutzes“, „Förderung der informationellen Selbstbestimmung“, „Förderung der Menschenrechte“ und „Förderung der Gleichstellung der Geschlechter" erweitert wird. Außerdem betont die Fraktion in ihrem Antrag, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins nicht allein aufgrund der Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht eines Landes aberkannt werden sollte, sondern der Staat die Behauptung, dass ein Verein gegen das Grundgesetz verstoße, belegen müsse.

Der Antrag wurde mit 64 Neinstimmen abgelehnt. Zehn Abgeordnete stimmten dafür, es gab fünf Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
10
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
5
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.