Aufhebung von EU-Sanktionen
Im Landtag von Brandenburg wurde über einen Antrag der AfD-Fraktion abgestimmt, der sich gegen bestimmte Sanktionen der Europäischen Union richtet.
Nach Auffassung der Antragsteller:innen verletzen diese Sanktionen rechtsstaatliche Grundsätze und Grundrechte, insbesondere wenn sie gegen EU-Bürger:innen oder Bürger:innen mit der EU assoziierter Staaten verhängt werden. Die AfD forderte die Landesregierung daher auf, sich für die Aufhebung entsprechender Sanktionen einzusetzen und betroffenen deutschen Staatsbürger:innen zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeiten in Deutschland zu eröffnen. Zur Begründung verweist die Fraktion auf rechtliche Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeiten der EU sowie auf mögliche Einschränkungen von Freiheits- und Verfahrensrechten der Betroffenen.
Der Antrag wurde mit 49 Nein-Stimmen zu 36 Ja-Stimmen abgelehnt.