Änderung des Immunitätsrechts

Der Antrag zur Änderung des Immunitätsrechts der Bremischen Landesverfassung erfuhr parteiübergreifend eine breite Zustimmung.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
6
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 82 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Mit Schlips und Kragen? Eher selten :-)Rainer BenschCDU1 - Bremen-Blumenthal Dafür gestimmt
Portrait von Max LiessMax LiessSPD3 - Bremen-Burglesum Dafür gestimmt
Portrait von Mehmet Sirri AcarMehmet Sirri AcarSPD3 - Bremen-Burglesum Dafür gestimmt
Portrait von Jörg KastendiekJörg KastendiekCDU3 - Bremen-Burglesum Dafür gestimmt
Portrait von Dieter ReinkenDieter ReinkenSPD4 - Bremen-Findorff Dafür gestimmt
Portrait von Oguzhan YaziciOguzhan YaziciCDU4 - Bremen-Findorff Dafür gestimmt
Portrait von Nelson JanßenNelson JanßenDIE LINKE4 - Bremen-Findorff Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias GüldnerMatthias GüldnerDIE GRÜNEN4 - Bremen-Findorff Nicht beteiligt
Elombo Bolayela, Kandidat 44 der SPD Elombo BolayelaSPD5 - Bremen-Gröpelingen Dafür gestimmt
Portrait von Heiko StrohmannHeiko StrohmannCDU5 - Bremen-Gröpelingen Dafür gestimmt
Portrait von Petra KrümpferPetra KrümpferSPD5 - Bremen-Gröpelingen Dafür gestimmt
Portrait von Jens CruegerJens CruegerSPD6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian WeberChristian WeberSPD6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Portrait von Marco LübkeMarco LübkeCDU6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Portrait von Claas RohmeyerClaas RohmeyerCDU6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm HinnersWilhelm HinnersCDU6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Portrait von Claudia BernhardClaudia BernhardDIE LINKE7 - Bremen-Horn-Lehe Dagegen gestimmt
Profilbild von Stephanie DehneStephanie DehneSPD7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Portrait von Björn TschöpeBjörn TschöpeSPD7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Portrait von Jens EckhoffJens EckhoffCDU7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Birgit BergmannBirgit BergmannCDU7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Piet LeidreiterPiet LeidreiterBürger in Wut7 - Bremen-Horn-Lehe Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas vom BruchThomas vom BruchCDU8 - Bremen-Oberneuland Dafür gestimmt
Portrait von Sükrü SenkalSükrü SenkalSPD9 - Bremen-Huchting Nicht beteiligt
Portrait von Björn FeckerBjörn FeckerDIE GRÜNEN9 - Bremen-Huchting Dafür gestimmt

Das Gesetz zur Verbesserung der Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren wurde zuvor in erster und zweiter Lesung beschlossen und wird nun in dritter Lesung verabschiedet.

Bisher erlaubte die Bremische Landesverfassung, dass Widerspruch gegen die Aufhebung der Immunität innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden konnte, wenn Ermittlungen bei Anfangsverdacht durchgeführt werden sollten. Hierüber wurden die Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom Präsidenten der Bürgerschaft informiert. Dies führte allerdings in einigen Fällen dazu, dass die Medien über diese Ermittlungen erfuhren und hiervon berichteten. So wurde nicht nur der Ermittlungserfolg gefährdet, sondern sorgte dies auch für eine negative Publizität.

Um die Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren zu verbessern, legte der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft einen Antrag vor. Hierbei sollte u.a. Reklamationsrecht als Minderheitenrecht ausgestaltet werden. Dies wurde allerdings als problematisch eingeschätzt, da hierdurch eine Information aller Abgeordneten über eingeleitete Ermittlungsverfahren verbunden sei und dies den Anlass der Neuregelung – die Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren – infrage stelle.

Daher sind nach dem geänderten Gesetzentwurf nun Maßnahmen unterhalb der Schwelle von Verhaftungen oder Freiheitsbeschränkungen ohne weitere Genehmigung durch die Bremische Bürgerschaft zulässig. Die Zuständigkeit für die Entscheidungen über die Aufhebung der Immunität wird auf den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss übertragen, der mit qualifizierter Mehrheit entscheiden muss. Auf das Reklamationsrecht soll zukünftig verzichtet werden.

Obwohl der Antrag parteiübergreifend eine große Zustimmung erfuhr, wurde er von der Fraktion Die Linke nicht mehrheitlich mitgetragen. Zwar stieß das bisherige Immunitätsrecht auch hier auf Kritik, doch konnte dem aktuellen Entwurf nicht einheitlich zugestimmt werden, da dieser nicht mehr das Reklamationsrecht der Bürgerschaft enthielt. Claudia Bernhard (Die Linke) begründete ihre Entscheidung gegen den Antrag damit, dass der gänzliche Verzicht der Bürgerschaft sich gegen Ermittlungsverfahren verhalten zu können, zu einem eventuellen Missbrauch führen könnte. Weiterhin kritisierte sie, dass Abgeordnete zukünftig nur noch dann gegen die Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit geschützt sein sollen, wenn der Freiheitsentzug die Ausübung ihres Mandats beschränken. Durch die Unbestimmtheit dieses Begriffst sah sie die Gefahr gegeben, dass Abgeordnete bspw. die Festsetzung auf Demonstrationen fürchten müssen. Ihrer Meinung nach wird durch die Gesetzesänderung das Sonderrecht der Immunität nur geschwächt und nicht verbessert.