Änderung des Immunitätsrechts

Der Antrag zur Änderung des Immunitätsrechts der Bremischen Landesverfassung erfuhr parteiübergreifend eine breite Zustimmung.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
6
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 82 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Mehmet Sirri AcarMehmet Sirri AcarSPD3 - Bremen-Burglesum Dafür gestimmt
Sandra AhrensSandra AhrensCDU12 - Bremen-Obervieland Dafür gestimmt
Portrait von Sascha Karolin AuleppSascha Karolin AuleppSPD10 - Bremen-Mitte Nicht beteiligt
Mit Schlips und Kragen? Eher selten :-)Rainer BenschCDU1 - Bremen-Blumenthal Dafür gestimmt
Birgit BergmannBirgit BergmannCDU7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Portrait von Claudia BernhardClaudia BernhardDIE LINKE7 - Bremen-Horn-Lehe Dagegen gestimmt
Elombo Bolayela, Kandidat 44 der SPD Elombo BolayelaSPD5 - Bremen-Gröpelingen Dafür gestimmt
Portrait von Sybille BöschenSybille BöschenSPD24 - Bremerhaven-Schiffdorferdamm Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BuchholzRainer BuchholzFDP17 - Bremen-Vegesack Dafür gestimmt
Portrait von Robert BückingRobert BückingDIE GRÜNEN13 - Bremen-Östliche Vorstadt Dafür gestimmt
Portrait von Magnus BuhlertMagnus BuhlertFDP11 - Bremen-Neustadt Dafür gestimmt
Portrait von Sülmez ÇolakSülmez ÇolakDIE GRÜNEN27 - Bremerhaven-Wulsdorf Dafür gestimmt
Portrait von Jens CruegerJens CruegerSPD6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Profilbild von Stephanie DehneStephanie DehneSPD7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Portrait von Sina DertwinkelSina DertwinkelCDU23 - Bremerhaven-Leherheide Dafür gestimmt
Portrait von Jens EckhoffJens EckhoffCDU7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Portrait von Peter ErlansonPeter ErlansonDIE LINKE11 - Bremen-Neustadt Dagegen gestimmt
Portrait von Björn FeckerBjörn FeckerDIE GRÜNEN9 - Bremen-Huchting Dafür gestimmt
Portrait von Sahhanim Görgü-PhilippSahhanim Görgü-PhilippDIE GRÜNEN13 - Bremen-Östliche Vorstadt Dafür gestimmt
Portrait von Arno GottschalkArno GottschalkSPD13 - Bremen-Östliche Vorstadt Dafür gestimmt
Portrait von Susanne GrobienSusanne GrobienCDU15 - Bremen-Schwachhausen Dafür gestimmt
Portrait von Sigrid GrönertSigrid GrönertCDU12 - Bremen-Obervieland Dafür gestimmt
Portrait von Antje GrotheerAntje GrotheerSPD15 - Bremen-Schwachhausen Dafür gestimmt
Portrait von Matthias GüldnerMatthias GüldnerDIE GRÜNEN4 - Bremen-Findorff Nicht beteiligt
Portrait von Mustafa GüngörMustafa GüngörSPD14 - Bremen-Osterholz Nicht beteiligt

Das Gesetz zur Verbesserung der Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren wurde zuvor in erster und zweiter Lesung beschlossen und wird nun in dritter Lesung verabschiedet.

Bisher erlaubte die Bremische Landesverfassung, dass Widerspruch gegen die Aufhebung der Immunität innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden konnte, wenn Ermittlungen bei Anfangsverdacht durchgeführt werden sollten. Hierüber wurden die Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom Präsidenten der Bürgerschaft informiert. Dies führte allerdings in einigen Fällen dazu, dass die Medien über diese Ermittlungen erfuhren und hiervon berichteten. So wurde nicht nur der Ermittlungserfolg gefährdet, sondern sorgte dies auch für eine negative Publizität.

Um die Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren zu verbessern, legte der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft einen Antrag vor. Hierbei sollte u.a. Reklamationsrecht als Minderheitenrecht ausgestaltet werden. Dies wurde allerdings als problematisch eingeschätzt, da hierdurch eine Information aller Abgeordneten über eingeleitete Ermittlungsverfahren verbunden sei und dies den Anlass der Neuregelung – die Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren – infrage stelle.

Daher sind nach dem geänderten Gesetzentwurf nun Maßnahmen unterhalb der Schwelle von Verhaftungen oder Freiheitsbeschränkungen ohne weitere Genehmigung durch die Bremische Bürgerschaft zulässig. Die Zuständigkeit für die Entscheidungen über die Aufhebung der Immunität wird auf den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss übertragen, der mit qualifizierter Mehrheit entscheiden muss. Auf das Reklamationsrecht soll zukünftig verzichtet werden.

Obwohl der Antrag parteiübergreifend eine große Zustimmung erfuhr, wurde er von der Fraktion Die Linke nicht mehrheitlich mitgetragen. Zwar stieß das bisherige Immunitätsrecht auch hier auf Kritik, doch konnte dem aktuellen Entwurf nicht einheitlich zugestimmt werden, da dieser nicht mehr das Reklamationsrecht der Bürgerschaft enthielt. Claudia Bernhard (Die Linke) begründete ihre Entscheidung gegen den Antrag damit, dass der gänzliche Verzicht der Bürgerschaft sich gegen Ermittlungsverfahren verhalten zu können, zu einem eventuellen Missbrauch führen könnte. Weiterhin kritisierte sie, dass Abgeordnete zukünftig nur noch dann gegen die Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit geschützt sein sollen, wenn der Freiheitsentzug die Ausübung ihres Mandats beschränken. Durch die Unbestimmtheit dieses Begriffst sah sie die Gefahr gegeben, dass Abgeordnete bspw. die Festsetzung auf Demonstrationen fürchten müssen. Ihrer Meinung nach wird durch die Gesetzesänderung das Sonderrecht der Immunität nur geschwächt und nicht verbessert.